RECHTSANWÄLTIN KARIN BUDER · MARBURG

Patientenverfügung
& Betreuung in Marburg.

Ihre Wünsche für die medizinische Versorgung verdienen ein persönliches Gespräch. In meiner Kanzlei in Marburg klären wir, was Ihnen für die eigene Vorsorge wichtig ist.

Den eigenen Willen verständlich festhalten

Eine Patientenverfügung ist eine sehr persönliche Entscheidung. Ich fertige sie individuell für Sie an und kläre im Gespräch, welche Wünsche, Bedürfnisse und Lebenssituationen Ihnen wichtig sind.

Auch rechtliche Betreuungen im Bereich Gesundheit gehören zu meiner Arbeit. Die Übernahme einer Betreuung erfolgt aufgrund einer gerichtlichen Bestellung.

  • Individuelle Patientenverfügungen
  • Persönliche Vorbesprechung und Vorsorge
  • Rechtliche Betreuung und gerichtliche Tätigkeit

Das persönliche Gespräch vorbereiten

Für einen Beratungstermin sind die folgenden Informationen hilfreich. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Bereits vorhandene Patientenverfügungen oder andere Vorsorgeunterlagen.
  • Ihre persönlichen Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen.
  • Fragen und Lebenssituationen, die Sie im Gespräch ausdrücklich ansprechen möchten.

Bitte senden Sie über das Kontaktformular keine medizinischen Unterlagen oder besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Den geeigneten Übermittlungsweg klären wir direkt mit Ihnen.

Wenn Fristen laufen oder Sie darüber unsicher sind, rufen Sie uns bitte vorab an. Hinweise zur Mandatsübernahme finden Sie unter Ihr Mandat und die nächsten Schritte.

Rechtlicher Hintergrund im Überblick

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können einwilligungsfähige volljährige Personen für den Fall ihrer späteren Einwilligungsunfähigkeit festlegen, ob sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese untersagen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Treffen die Festlegungen auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, sind sie zu beachten. Eine rechtliche Vertretung hat dem festgestellten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Liegt keine passende Verfügung vor, sind insbesondere Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille zu ermitteln.

Bei besonders folgenschweren Entscheidungen kann eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 1829 BGB erforderlich sein. Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung ist heute § 1827 BGB.

Gesetzliche Grundlage: § 1827 BGB.

Die Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres konkreten Falls und enthalten keine Zusage zu einem bestimmten Ergebnis.

Häufige Fragen zur Beratung

Wie entsteht eine individuelle Patientenverfügung?

Zunächst besprechen wir Ihre Wünsche, Bedürfnisse und persönlichen Lebensumstände. Auf dieser Grundlage fertige ich eine auf Sie abgestimmte Patientenverfügung an.

Kann ich vorhandene Vorsorgeunterlagen zum Gespräch mitbringen?

Ja. Vorhandene Unterlagen helfen, Ihre bisher festgehaltenen Wünsche und offene Fragen gemeinsam einzuordnen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Verwandte Themen und weitere Informationen

Medizinische Behandlungsentscheidungen und persönliche Vorsorge haben häufig Berührungspunkte zum Medizinrecht.

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Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen.

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