Medizinrecht
Dieses Feld ist weit gefasst. Hier geht es hauptsächlich über Rechte und Ansprüche bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern. Wir informieren Sie umfassend über die für ihren individuellen Fall bestmögliche Vorgehensweise. Dabei liegt unsere Spezialisierung auf:
- Ansprüche aus Behandlungsfehlern
- Ansprüche aus Aufklärungsfehlern
- Ansprüche gegenüber der Krankenkasse
Beschreibung
Medizinrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen rund um die Gesundheitsver- sorgung. Ein wichtiger Bereich dabei ist der Schutz der Patienten vor Behandlungsfeh- lern.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft einen Fehler bei der Diagnose oder Behandlung eines Patienten macht, der zu einem Schaden führt. Dies kann sowohl ein körperlicher als auch ein psychischer Schaden sein.
Patienten, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, haben in vielen Fäl- len einen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Behandlungsfehler automatisch zu einer Haftung des behandelnden Arztes oder der Klinik führt. Eine Haftung setzt voraus, dass der Fehler den sogenannten „Sorgfaltsmaßstab“ verletzt hat. Dies bedeutet, dass der Arzt oder die Klinik nicht so ge- handelt hat, wie es ein vergleichbarer Arzt oder eine vergleichbare Klinik in der gleichen
Situation getan hätte.
Es ist daher wichtig, sich im Falle eines Behandlungsfehlers an einen erfahrenen Medi- zinrechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu prüfen und die bestmögli- che Lösung für den betroffenen Patienten zu finden.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Medizinrechts, insbesondere im Bereich der Behandlungsfehler. Sprechen Sie uns an, wenn Sie glauben, durch einen Behandlungsfehler geschädigt worden zu sein.