Wir setzen Ihre Rechte und Ansprüche bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern durch.
Wir fertigen individuelle Patientenverfügungen für sie an.
Wenn die Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung nicht zahlt oder Leistungen nicht bewilligt, kümmern wir uns darum.
Als Arzt haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der Wirtschaftlichkeisprüfung und zu Zulassungsfragen sowie Praxisübergaben zu informieren und beraten zu lassen.
Bei den Contergan-Geschädigten setzen wir uns u.a. für Ihre Ansprüche auf eine weitere Anerkennung ihrer Schädigungen ein. Dies betrifft selbstverständlich auch Geschädigte durch andere Arzneimittel.
Rechtsanwältin Karin Buder wollte seit Beginn ihres Studiums der Rechtswissenschaft ihren Schwerpunkt im Bereich des Medizinrechts legen. Sie absolvierte zunächst ihre 3jährige Ausbildung zur Krankenschwester in Hamburg und arbeite in diesem Beruf in Gauting bei München und schließlich in Marburg am UKGM. Parallel besuchte sie das Abendgymnasium. Nach dem Abitur studierte sie in Marburg. Bereits nach 7 Semestern meldete sie sich zum Examen. Im Referendariat war sie am Landgericht Marburg und erwarb parallel die Zusatzqualifikation im Pharmarecht. Seit 2005 ist Karin Buder als Rechtsanwältin zugelassen. 5 Jahre war sie als Geschäftsführerin für den VdK tätig. Zudem ist sie Privatdozentin an der Weiterbildungsstätte Bike am UKGM Marburg und für Focustom Pro Medicus.
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17 Jahre Erfahrung
Sie können durch den Erstkontakt eine erste Einschätzung für Ihren Fall erhalten
Wir bereiten in enger Absprache mit Ihnen den Fall auf
Wir vertreten Sie professionell vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen