Medizinrecht

Dieses Feld ist weit gefasst. Hier geht es hauptsächlich über Rechte und Ansprüche bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern. Wir informieren Sie umfassend über die für ihren individuellen Fall bestmögliche Vorgehensweise. Dabei liegt unsere Spezialisierung auf:

  • Ansprüche aus Behandlungsfehlern
  • Ansprüche aus Aufklärungsfehlern
  • Ansprüche gegenüber der Krankenkasse

Beschreibung

Medizinrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen rund um die Gesundheitsver- sorgung. Ein wichtiger Bereich dabei ist der Schutz der Patienten vor Behandlungsfeh- lern.

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft einen Fehler bei der Diagnose oder Behandlung eines Patienten macht, der zu einem Schaden führt. Dies kann sowohl ein körperlicher als auch ein psychischer Schaden sein.

Patienten, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, haben in vielen Fäl- len einen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Behandlungsfehler automatisch zu einer Haftung des behandelnden Arztes oder der Klinik führt. Eine Haftung setzt voraus, dass der Fehler den sogenannten „Sorgfaltsmaßstab“ verletzt hat. Dies bedeutet, dass der Arzt oder die Klinik nicht so ge- handelt hat, wie es ein vergleichbarer Arzt oder eine vergleichbare Klinik in der gleichen Situation getan hätte.

Es ist daher wichtig, sich im Falle eines Behandlungsfehlers an einen erfahrenen Medi- zinrechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu prüfen und die bestmögli- che Lösung für den betroffenen Patienten zu finden.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Medizinrechts, insbesondere im Bereich der Behandlungsfehler. Sprechen Sie uns an, wenn Sie glauben, durch einen Behandlungsfehler geschädigt worden zu sein.

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →

Patientenverfügung/Betreuung

Von immer größerer Bedeutung ist die Patientenverfügung, die ich individuell für Sie anfertige. Meine Erfahrung zeigt mir, dass hier in einem Gespräch vor der Anfertigung Vieles rund um Ihre Bedürfnisse geklärt werden muss.

Gerade im Bereich Gesundheit habe ich selbst einige Betreuungen übernommen. Dazu werde ich vom Gericht bestellt.

  • Patientenverfügung
  • Betreuung
  • Gerichtstätigkeit

Beschreibung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.


Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von uns oder einer anderen fachkundigen Kanzlei beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Ist ein/e rechtliche/r Betreuer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r als Vertreter/in vorhanden, hat er oder sie dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.


Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung ist Paragraph (§) 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung regelt.

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →

SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Wenn die Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung nicht zahlt oder Leistungen nicht bewilligt, dann kümmern wir uns um Ihre Probleme aus dem Sozialversicherungsrecht. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen sämtliche Handlungsmöglichkeiten. Dabei vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Sozialversicherungsträger wie bspw. der Krankenkasse.

  • Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung
  • Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung
  • Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung

Beschreibung

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für die breite Bevölkerungsschichten gegen Schäden, welche die soziale Existenzgrundlage der Versicherungsmitglieder und der Versichertengemeinschaft gefährden (Solidargemeinschaft auf der Basis des Solidaritätsprinzips im Unterschied zur freiwilligen Individualversicherung). Sie ist als Teil der staatlichen Sozialpolitik eine Versicherung gegen Risiken des Einkommensausfalles wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, aufgrund von Arbeitslosigkeit, Alter und Invalidität sowie zum Ausgleich von Risiken infolge von Schwangerschaft oder Tod.


Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gesetzliche Grundlage Die Sozialversicherung ist eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation).

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →

PHARMARECHT/ARZNEIMITTELRECHT

Bei den Contergangeschädigten setzen wir uns u.a. für ihre Ansprüche auf eine weitere Anerkennung ihrer Schädigungen ein. Dies betrifft selbstverständlich auch Geschädigte durch andere Arzneimittel.

  • Ansprüche für Contergangeschädigte
  • Ansprüche aus anderen Arzneimitteln
  • Ansprüche gegenüber Pharmaunternehmen

Beschreibung

Das Pharmarecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das sich im wesentlichen mit dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht befasst. Das Pharmarecht ist nicht allein einem der „klassischen“ Rechtsgebiete Privatrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht zuzuordnen, sondern enthält je nach Regelungsmaterie Vorschriften aus allen drei Bereichen. Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Gleichwohl hat der Begriff Eingang in die juristische Fachliteratur gefunden. Wichtigstes Publikationsorgan ist die seit 1978 erscheinende Zeitschrift „Pharma Recht“ (PharmR)[1]. Der Verlag richtet auch den Deutschen Pharma Recht Tag aus, der einmal jährlich in Frankfurt am Main stattfindet. Die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts gehören in Deutschland gem. § 14b Fachanwaltsordnung (FAO) zu den für den Fachanwalt für Medizinrecht nachzuweisenden besonderen Kenntnissen.



Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Das Arzneimittelrecht wird durch spezielle Arzneimittelgesetze und weitere Gesetze sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen getragen. Dabei steht die Gefahrenabwehr im Vordergrund, die die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen soll. Das Arzneimittelrecht soll garantieren, dass nur sichere und wirksame Arzneimittel zum Einsatz kommen, und dass mit Arzneimitteln kein Missbrauch getrieben wird. Deshalb ist die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln an strenge Voraussetzungen geknüpft. In den deutschsprachigen Ländern regeln die Arzneimittelgesetze nicht nur Arzneimittel für Menschen, sondern auch Tierarzneimittel, darunter auch insbesondere Arzneimittel für Nutztiere. Obwohl als Ursprung des europäischen Arzneimittelrechts oft das Edikt von Salerno von 1231 genannt wird, ist das Arzneimittelrecht weitgehend erst im 20. Jahrhundert entwickelt worden. Dabei waren die Ablösung der Apothekenzubereitung von Arzneimitteln durch industrielle Fertigung sowie verschiedene Arzneimittelskandale entscheidende Einflussfaktoren. Das Arzneimittelrecht ist in erster Linie dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Zugleich ist es ein Teilgebiet des Nebenstrafrechtes und des Medizinrechts. Vom Pharmarecht kann man es abgrenzen, da letzteres beispielsweise auch patentrechtliche und sozialrechtliche Aspekte von Arzneimitteln sowie das Medizinprodukterecht abdeckt.

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →

KASSENARZTRECHT

Ärzte haben bei uns die Möglichkeit, sich im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und zu Zulassungsfragen sowie Praxisübergaben zu informieren und beraten zu lassen. Wir beraten und informieren Sie zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung, Zulassungsfragen und Praxisübergaben. Sie können uns selbstverständlich auch zu anderen Rechtsgebieten kontaktieren.

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Zulassungsfragen
  • Praxisübergaben

Beschreibung

Ärzte sind Vertragspartner der Krankenkassen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Kassenarztrecht genau festgehalten und definiert. Nach dem Examen erhalten sie ihre Zulassung als Kassenarzt und dürfen ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Leistungen, die nicht durch die Krankenkassen übernommen werden, muss der Arzt dem Patienten in Rechnung stellen, allerdings ist dieser darüber vorher genau zu informieren. Kassenärzte sind nach dem Kassenarztrecht dazu verpflichtet, die Leistung, die erbracht wird, tatsächlich selbst zu erbringen. Außerdem müssen die Leistungen im Sinne der Allgemeinheit der Versicherten finanziell vertretbar sein. Sämtliche Regelungen, die Ärzte und ihre Leistungen, Rechte und Pflichten betreffen, sind im Kassenarztrecht genau festgehalten, werden regelmäßig aktualisiert oder ergänzt, sofern notwendig, und finden sich im Sozialgesetzbuch wieder.

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →

Neque porro quisquam est, qui dolorem ipsum quia dolor sit amet, consectetur, adipisci velit, sed quia non numquam eius modi tempora incidunt ut labore et dolore magnam aliquam quaerat voluptatem. Ut enim ad minima veniam, quis nostrum exercitationem ullam corporis suscipit laboriosam, nisi ut aliquid ex ea commodi consequatur?

Consectetur, adipisci velit, sed quia non numquam eius modi

tempora incidunt ut labore et dolore magnam aliquam quaerat voluptatem. Ut enim ad minima veniam, quis nostrum exercitationem ullam corporis suscipit laboriosam, nisi ut aliquid ex ea commodi consequatur?

dolorem ipsum quia dolor sit amet, consectetur, adipisci velit, sed quia non numquam eius modi tempora incidunt ut labore et dolore magnam aliquam quaerat voluptatem. Ut enim ad minima veniam, quis nostrum exercitationem ullam corporis suscipit laboriosam, nisi ut aliquid ex ea commodi consequatur?

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Fall? →